Mitgliedschaft für alle Mitarbeitenden
Gemäss langjähriger Rechtsprechung des Bundesgerichts hat der Arbeitnehmende, der nicht Mitglied von AV ABB ist, kein klagbares Recht auf die Einhaltung des GAV.
Somit lohnt es sich doppelt, Mitglied von AV ABB zu werden.
Bundesgerichtsentscheid (BGE) vom 1997
Kadermitarbeitende
Alle Mitglieder des unteren, mittleren und oberen Kaders können Mitglied bei AV ABB werden. Mitglieder des mittleren und oberen Kaders sind jedoch nicht dem GAV unterstellt.
Unsere jungen Mitarbeitenden
Die jungen Mitarbeitenden liegen dem AV ABB besonders am Herzen. Denn sie sind die Zukunft des Unternehmens und des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Die Mitgliedschaft ist deshalb wichtig, weil die jungen Mitarbeitenden dafür garantieren, dass die bestehenden Vorteile weiterhin bestehen bleiben. Umso wichtiger ist es, sich auch als junge Mitarbeitende in der AV ABB zu engagieren.
Lernende
Lernende können bei Angestellte Schweiz Einzelmitglied werden und nach der Ausbildung der AV ABB beitreten.
Expatriats
Auch Mitarbeitende, die während einer begrenzten Zeitdauer in der Schweiz für ABB Schweiz oder einer Firmen der Sektionen tätig sind, profitieren von den Dienstleistungen der AV ABB.
Kostenlose Beratung in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
- Multirechtsschutz für die Familie (zu einem Vorzugspreis)
- Zusatzversicherungen bei diversen Krankenkassen (zu Vorzugsprämien)
- Zahlreiche Vergünstigungen (Aquarena in Schinznach Bad, Hotelaufenthalte)
- Aus- und Weiterbildungsangebote (zu Vorzugspreisen)
- Informationen zu angestelltenpolitischen Themen