Mitgliedschaftbeitrag
Es wird zwischen 2 Mitgliederschaftsbeiträgen unterschieden:
Für Mitarbeiter MK10/20 und MK03 (mit Soli-Ausweis) |
= CHF 10.- / Monat |
Der Mitgliederbeitrag wird in der Regel über die Lohnabrechnung abgezogen.
Änderungen über die Höhe der Mitgliedschaft sind vorbehalten. Sie unterliegen den Beschlüssen der Delegiertenversammlung.