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Mitgliedschaftbeitrag

Es wird zwischen 2 Mitgliederschaftsbeiträgen unterschieden:

Für Mitarbeiter MK10/20 und MK03 (mit Soli-Ausweis)
Für Mitarbeiter MK01 und MK02 (ohne Soli-Ausweis)

= CHF 10.- / Monat
= CHF 15.- / Monat

 

Der Mitgliederbeitrag wird in der Regel über die Lohnabrechnung abgezogen.
Änderungen über die Höhe der Mitgliedschaft sind vorbehalten. Sie unterliegen den Beschlüssen der Delegiertenversammlung.