AV ABB ... dabeisein - mitgestalten - mitbestimmen!

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Warum Ihre Mitgliedschaft wichtig ist

Damit AV ABB seine Aufgaben erfüllen kann, muss er über eine möglichst grosse Anzahl von Mitgliedern verfügen. Je mehr Mitglieder, desto mehr Angestelltenräte können als Mandatsträger des AV ABB dem Arbeitgeber ABB Schweiz und den Firmen der Sektionen gegenüber treten. Dies macht AV ABB bzw. die Angestelltenräte zu einem ernstzunehmenden Gesprächs- und Verhandlungspartner.
Der Organisationsgrad von AV ABB ist deshalb entscheidend. Aus diesem Grund zählt jedes Mitglied. Die Mitgliedschaft eines jeden einzelnen ist eine Stärkung der Solidarität der Mitarbeitenden.
Darum, werden auch SIE Mitglied!

Was ist der GAV und wie bin ich betroffen?

Der Gesamtarbeitsvertrag GAV ist eine verbindliche Vereinbarung, gültig für Arbeitgeber und Arbeitnehmende in der Maschinenindustrie, welche dem Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (Swissmem) angeschlossen sind (ausgenommen sind das höhere Kader). Der GAV wird in der Regel alle 5 Jahre neu ausgehandelt.
Der GAV regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden und verkörpert eine vorbildliche Sozial-partnerschaft.

Je stärker der AV ABB ist, umso stärker kann er seine Mitglieder als auch die Arbeit und die Aufgaben des Angestelltenrats unterstützen. Ohne GAV hätte der Angestelltenrat keine rechtliche Grundlage.

AV ABB ist die mitgliederstärkste Organisation von Angestellte Schweiz. Angestellte Schweiz vertritt die Mehrheit der Arbeitnehmenden und hat damit einen starken Stellenwert als Vertragspartner und Träger des GAV (Vereinbarung der Maschinenindustrie).