Zu Beginn des Jahres erstellt der Arbeitgeber für jeden GAV Mitarbeitenden einen persönlichen Solidaritätsausweis, welcher Auskunft über die Höhe des bezahlten Solidaritätsbeitrages im Vorjahr gibt.
Wenn Sie Mitglied unserer Angestelltenvereinigung sind, wird dieser von uns direkt beim Arbeitgeber abgeholt.
Damit ersparen wir Ihnen und uns viel bürokratischen Aufwand. Diese Soliausweise werden anschliessend unserem Dachverband Angestellte Schweiz A-S abgeliefert. Dieser kann damit seinen Mitgliederbestand beglaubigen lassen und den ausgewiesenen Betrag beim Arbeitgeberverband geltend machen. Mit Hilfe dieses Betrages werden die diversen angebotenen Dienstleistungen für unsere Mitglieder finanziert.
Falls Sie einem anderen oder keinem Beruf- / Branchen-verband angehören, wird Ihnen der Solidaritätsausweis durch den Arbeitgeber jährlich nach Hause geschickt.
