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Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Ein Vertrag zum Vorteil der Angestellten

Die GAV-Bestimmungen gelten für alle Mitarbeitende in Unternehmen, die Mitglied der Swissmem sind. Nicht den GAV-Bestimmungen unterstellt ist das höhere Kader. Für diese Kategorie gelten separate Regelungen.
Angestellte, die einem GAV unterstellt sind, geniessen gegenüber Angestellten, die nicht unterstellt sind, wesentliche Vorteile, wie:

  • 40-Stunden-Woche
  • Grosszügige Ferienregelungen
  • Mitwirkung im Betrieb
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Massnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • Hilfestellung bei strukturell bedingten Entlassungen
    Aus- und Weiterbildungsmassnahmen
  • Grosszügige Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Die im GAV festgehaltenen Regelungen sind rechtlich zwingend und können nicht wegbedungen werden. Sie können höchstens zu Gunsten der Arbeitnehmenden abgeändert werden. Der GAV legitimiert den Angestelltenrat, im Namen aller Angestellten im Betrieb mit der Unternehmensleitung zu verhandeln.