Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Ein Vertrag zum Vorteil der Angestellten
Die GAV-Bestimmungen gelten für alle Mitarbeitende in Unternehmen, die Mitglied der Swissmem sind. Nicht den GAV-Bestimmungen unterstellt ist das höhere Kader. Für diese Kategorie gelten separate Regelungen.
Angestellte, die einem GAV unterstellt sind, geniessen gegenüber Angestellten, die nicht unterstellt sind, wesentliche Vorteile, wie:
- 40-Stunden-Woche
- Grosszügige Ferienregelungen
- Mitwirkung im Betrieb
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Massnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen
- Hilfestellung bei strukturell bedingten Entlassungen
Aus- und Weiterbildungsmassnahmen - Grosszügige Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall